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§1.1 Fraktionssperre
Wenn ein Bürger eine Fraktion verlässt, hat er eine Fraktionssperre von 48 Stunden. In dieser Zeit darf keiner neuen Fraktion beigetreten werden. Ausnahmen werden bei der Fraktionsverwaltung via Fraktions-Ticket beantragt.
§1.2 Mitglieder Anzahlen
Staatliche Fraktionen dürfen unendlich Mitglieder beinhalten. Neutrale / Illegale Fraktionen dürfen 20 Mitglieder beinhalten.
§1.3 Fraktionsverhalten
Eine Fraktion muss sich entsprechend ihres Fraktionskonzeptes verhalten.
§1.4 Kriege
Kriege zwischen zwei Fraktionen müssen via Fraktions-Ticket mit einem Kriegsvertrag beantragt werden und einen ordentlichen RP Hintergrund haben. Ein Krieg versteht man unter einem länger anhaltenden Konflikt zwischen ausschließlich zwei Fraktionen über mehrere Tage.
Kriegsvertrag:
In einem Kriegsvertrag müssen folgende Punkte enthalten sein:
Namen beider Parteien
Grund des Krieges
Outfits beider Parteien (mit Bildern)
Fahrzeug Farben beider Parteien
Mitgliederzahl beider Fraktionen
Zeitraum des Krieges (Anfangsdatum & geplantes Enddatum)
Absegnung beider Fraktionen
Bei direkten Konfrontationen zwischen Fraktionen, muss die gegenseitige Verhältnismäßigkeit gegeben sein (Personen & Waffen).
§1.5 Multijob
Jeder Bürger darf maximal einem Hauptjob sowie Nebenjob nachgehen.
§1.6 Blood - In / Out
Unter einem Blood - In / Out versteht man den Beitritt oder das Verlassen einer Fraktion. Durch das Blood Out erhält man einen Gedächtnisverlust der Zeit in der Fraktion. Ein Blood Out ist nur rechtens, wenn die Person ausgeblutet ist (nicht vom Rettungsdienst behandelt werden konnte).
§1.7 Routen Eroberungen
Routen dürfen von illegalen Fraktionen eingenommen und verteidigt werden. Jede Route darf von maximal zwei Personen gleichzeitig besessen werden. Eine Übernahme einer Route muss der Fraktionsverwaltung innerhalb von 24 Stunden via Fraktions-Ticket mitgeteilt werden.
§1.8 Bündnisse
Unter einem Bündnis versteht man einen Zusammenschluss zweier Fraktionen. Dieses Bündnis darf Ingame abgeschlossen werden, muss allerdings nach spätestens 24 Stunden per Fraktions-Ticket der Fraktionsleitung gemeldet werden. Innerhalb dieser 24 Stunden dürfen allerdings keine RP Situationen als sogenanntes “Bündnis” ausgeübt werden. Nach der Verifizierung des Bündnisses dürfen die Parteien zusammen agieren.
§2.1.1 Befugnisse der Staatsfraktionen
Alle Mitglieder staatlicher Fraktionen dürfen nur entsprechend Ihrer Befugnisse handeln.
§2.1.1 Korruption
Korruption in Staatsfraktionen ist verboten. Das Herausnehmen von Waffen oder Gegenstände aus Lagern oder Asservatenkammer ist verboten. Die Weitergabe an dritte ist daher ebenfalls verboten.
§2.2.1 Waffen
Die Polizei darf erst dann auf Langwaffen umrüsten, sobald die Genehmigung eines Vorgesetzten kommt. Unter einem Vorgesetzten versteht man alles ab einem Hauptkommissar. Diese Genehmigung darf nur in ernsten Fällen ausgerufen werden, bis dahin wird weiterhin die Dienstpistole benutzt. Des Weiteren muss man einen Lehrgang "Langwaffe" haben, um eine Maschinenpistole bei sich zu führen.
§2.2.2 Sondereinsatzkommando
Ein Sondereinsatzkommando kommt nur bei besonderen Lagen (Lebensbedrohlichen EInsatzlagen, z.B. Geiselnahme) oder um hohe Sachwerte oder um den Staat zu schützen in den Einsatz. Ein neues Sondereinsatzkommando muss zuvor bei der Fraktionsverwaltung via Fraktions-Ticket beantragt werden.
§2.2.3 Verfolgungsjagd
Die Polizei darf nicht sinnlos rammen / pitten. Das Pitten ist erst gestattet sobald die Gegenpartei sinnlos Streifenwagen rammt oder 2x auf ein anderes Fahrzeug umgestiegen ist. Hierbei muss auch eine Freigabe des Vorgesetzten (min. Hauptkommissar) eingeholt werden. Dieser Regel ist strikt folge zu leisten. Unter einem Pitt versteht man nicht, dass das Fahrzeug sich überschlagen soll. Hierbei wird versucht, das Gegnerfahrzeug so geschickt wie möglich einzudrehen und dann einzubauen. Das Schießen auf Reifen ist erst bei Schusswechsel gestattet.
§2.2.3 Nagelbänder
Das Legen der Nagelbänder darf nicht ausgenutzt werden. Nagelbänder dürfen nur in abgelegenen Straßen / Orten geworfen werden. Es darf nur maximal ein Nagelband gelegt werden. Sobald ein Fahrzeug platte Reifen hat, wird versucht, es einzubauen und es wird nicht weggerammt.
§2.2.5 Durchsuchen
Das durchsuchen am Boden liegender Straftäter ist nur bis zu einem bestimmten Limit gestattet. Bei einem bewusstlosen Täter dürfen nur Waffen und Kommunikations Gegenstände abgenommen werden. Der Rest muss nach der Reanimation erfolgen. Wenn die Reanimation nicht erfolgreich verläuft, darf nach der Feststellung des Todes nochmals durchsucht werden und es dürfen alle notwendigen Sachen abgenommen werden.
§2.2.6 Schusswaffengebrauch
Vor Schussabgaben eines Tasers oder einer Schusswaffe, muss durch den Polizisten eine entsprechende Ankündigung erfolgen. Jeder Einsatz einer Schusswaffe muss sinnvoll begründet und verhältnismäßig sein.
§2.3.1 Medizinisches Equipment
Erweiterte Medizinische Ausrüstung darf nur von Ausgebildeten Personen im Dienst verwendet werden. Darunter zählen unter anderem: Medikamente, Defibrillator, erweitertes Verbandsmaterial.
Die Fraktionsverwaltung regelt Ausnahmen. Änderungen werden angekündigt und eingetragen.