+++ OPEN BETA 19:00 - 22:00 Uhr (Samstags & Sonntags) +++
(1) Wer Betäubungsmittel selber herstellt oder bei der Herstellung behilflich ist, macht sich der Drogenherstellung strafbar.
(1) Wer Drogen verkauft oder bei dem Verkauf behilflich ist, macht sich dem Drogenhandel strafbar.
(1) Wer Drogen bei sich oder in seinem Besitz hat, macht sich dem Drogenbesitz strafbar.
(1) Wer illegale Substanzen konsumiert, macht sich dem Konsum illegaler Substanzen schuldig. Die Ausnüchterung wird unter Aufsicht der Polizei durchgeführt.
(1) Wer illegale Substanzen herstellt oder bei der Herstellung behilflich ist, macht sich der Herstellung illegaler Substanzen schuldig.
(1) Wer illegale Substanzen verkauft oder ankauft, macht sich dem Handel von illegalen Substanzen schuldig.
(1) Wer im Besitz illegaler Substanzen ist, macht sich dem Besitz illegaler Substanzen schuldig.
(1) Wer Rauschmittel über Landesgrenzen ausführt oder im Begriff ist dies zu tun, macht sich der Ausfuhr von Rauschmitteln über Landesgrenzen schuldig.
(1) Auflistung der illegalen Substanzen / Rauschmittel:
1.1 Kokain
1.2 Hanf
1.3 Meth
(2) Für die medizinische Anwendung sind gewisse Substanzen wie
2.1 Fentanyl
2,2 Epinephrin
erlaubt, solange diese der Behandlung von Personen dienen.